Der Fall Rodney King oder die Grenzen der Macht des Bildes Christian Delage Am 26. Februar 2012 wird der junge Afroamerikaner Trayvon Martin, siebzehn Jahre alt und unbewaffnet, vom Nachbarschaftswachmann einer Wohnsiedlung in Sanford (Florida) erschossen, bloß weil er ihm ver- dächtig vorkam. Der Schütze, George Zimmerman, wird von der Polizei vernommen und umgehend wieder freigelassen. Es wird kein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Trayvons Eltern gehen dagegen von einer Tat mit rassistischem Hintergrund aus, den die Polizei nicht als solchen anerken- nen wollte. Es gelingt ihnen, genügend Unterstützung zu mobilisieren, um den Fall doch noch vor Gericht zu bringen. Am 11. Juni wird Zim- merman der nicht vorsätzlichen Tötung angeklagt. Der Prozess beginnt ein Jahr später in Sandford und endet am 13. Juli mit einem Urteil zugunsten des Angeklagten, dessen Unschuld insbesondere mit seinem Recht auf Notwehr begründet wird, das heute in Florida wie in vielen anderen Staaten vom Gesetz garantiert wird.1 Die Medien machen sich zum Sprachrohr der Emotionen, die dieser Freispruch in der Öffentlich- keit auslöst. Auch wenn er die Entscheidung der Geschworenen nicht kommentieren darf, bezieht Präsident Obama doch explizit Stellung zum Fortbestehen eines anti-schwarzen Rassismus in den Vereinigten Staaten, als er erklärt, vor 35 Jahren hätte er selbst dieser Trayvon Mar- tin sein können. Und tatsächlich will diese Geschichte bis heute nicht enden: Am 19. August 2014 wird in Ferguson (Missouri) ein anderer junger Afroamerikaner namens Michael Brown, auch er erst 18 Jahre alt, 1 Dieses Gesetz mit der Bezeichnung ‹Stand-your-Ground› (was nichts anderes heißt als: ‹Verteidigen Sie Ihr Revier›) begünstigt für Robert J. Spitzer (2015, o.S.) «eine ‹Erst schießen, dann fragen›-Mentalität, die vielleicht die Tatsache erklärt, dass in Fällen sogenannter legitimer Tötungen eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Opfer schwarz und der Schütze weiß ist». 56 montage AV 25 /2 / 2016 von dem weißen Polizisten Darren Wilson erschossen. Drei Monate spä- ter räumt das Oberste Gericht von St. Louis den Fall zu den Akten, ohne Konsequenzen für den Täter. Dann trifft es Kajieme Powell, Ezell Ford, John Crawford III und Eric Garner – allesamt von Polizisten erschossen. In den meisten dieser Fälle haben Überwachungskameras (John Crawford III) oder Mobiltelefone Bilder aufgezeichnet, die entweder den Augenblick des Schusses selbst zeigen (Kajieme Powell) oder die Geschehnisse unmittelbar danach (etwa, wie sich der Onkel von Tray- von Martin dem blutüberströmten Körper seines Neffen nähert und dann von einem Polizisten weggestoßen wird, während die Wut der Augenzeugen sich Gehör verschafft). Wer diese Bilder sieht, ist bestürzt von der fatalen Kettenreaktion, die der Polizeieinsatz auslöst. Und doch haben ihre virale Zirkulation in den sozialen Netzwerken und ihre Aus- strahlung durch die großen Kabel-TV-Sender den Ausgang der Prozesse gegen die Verantwortlichen dieser Todesfälle nicht beeinflussen können. Im Widerspruch zur gängigen Meinung, wir lebten nunmehr in einer Gesellschaft im Zeichen der unmittelbaren Bedeutungs-, Verbrei- tungs- und Überzeugungskraft des augenblicklich verfügbaren Bildes, gilt es, sich einer offenkundigen Tatsache zu stellen: Genau wie alle anderen dokumentarischen Quellen oder Beweismittel gewinnt auch dieses Bild erst durch einen Demonstrationsakt Bedeutung, in dessen Verlauf es in der Regel mit anderen Dokumenten abgeglichen werden muss, um den Versuch zu unternehmen, die Wahrheit herauszufinden. Eine Wahrheit indes, die selbst zwangsläufig widersprüchlich ist, wenn sie von einem juristischen Prozess hervorgebracht wird. Es stellen sich also zwei Fragen. Erstens: Inwieweit ist die juristische Instanz, die von diesem Bild heimgesucht wird, in der Lage, die Effekte zu kontrollieren, die das Bild auf die Zuschauer ausübt, also auf die Geschworenen? Das heißt: Kann sie eine Instrumentalisierung dieser Effekte durch eine der Parteien verhindern? Und zweitens: Kann das Bild, in dem ein Polizist sich bei der Amtsausübung widergespiegelt sieht, dazu beitragen, dessen übliche Wahrnehmung von Afroamerikanern zu verändern, die er wie keine andere gesellschaftliche Gruppe als potenzielle Gefahr für die Sicherheit sowohl seiner selbst als auch der Bevölkerung zu identifizie- ren gewohnt ist? Man möchte annehmen, eine solche Wahrnehmung sollte von gewissen standardisierten Vorgehensweisen in der Polizeiar- beit im Zaum gehalten werden. Es scheint jedoch so, als habe man sie keineswegs unter Kontrolle – übrigens völlig unabhängig davon, ob es sich bei den Beamten um Weiße oder um Schwarze handelt. Um dieser Folge tragischer Ereignisse historische Tiefe zu verleihen und dabei die Frage aufzuwerfen, ob ein Bild die Fähigkeit besitzt, Delage: Der Fall Rodney King 57 einen entscheidenden, objektiven Beweis zu liefern, lohnt es sich, auf den ersten großen Fall dieser Art zurückzukommen – den Fall Rodney King – und die damalige Rechtsprechung einer genaueren Betrachtung zu unterziehen.2 Denn wenn es einen Justizfall gibt, der den Berufstand der ame- rikanischen Juristen erschüttert hat und der aus der Kulturgeschichte des Rechts deutlich heraussticht, so ist es mit Sicherheit jener dieses fünfundzwanzigjährigen Afroamerikaners. Seine Konsequenzen für den Justizapparat gingen weit über die Grenzen des Gerichtssaals hinaus – er verursachte gar eine beispiellose soziale und politische Krise: Zunächst in Los Angeles, wo es zu einigen der gewalttätigsten Ausschreitungen in der Geschichte der Vereinigten Staaten kam, dann auf nationaler Ebene, als der Präsident selbst sich veranlasst sah, in einen laufenden juristischen Prozess einzugreifen, bis die Krise schließlich internationales Ausmaß annahm. Dass die Umstände der Verhaftung eines Temposünders von einer kleinen Meldung in den Lokalnachrichten zu einem Ereignis von allgemeinem Interesse aufsteigen konnten, liegt daran, dass sich hier ganz plötzlich eine individuelle Situation mit brisanten juristischen, insbesondere aber gesellschaftlichen und politischen Fragen kurzschloss. Die Routine Die Meldung eines Wagens, der mit überhöhter Geschwindigkeit die nächtliche Stadtautobahn von Los Angeles hinunter braust, ist für Tim und Melanie Singer, zwei Polizisten der California Highway Patrol (CHP), zunächst ein Routinevorgang. Die Tatsache, dass der Autofahrer die Aufforderung anzuhalten ignoriert, verschlimmert zwar sein Ver- gehen, bleibt jedoch ebenfalls im Rahmen üblicher Vorkommnisse. An diesem Abend des 3. März 1991 fährt Rodney King ziellos auf der Inter- state 210 durch das Tal von San Fernando, in Begleitung von zwei Freun- den, Bryant Allen und Freddie Helms. Eben haben sie gemeinsam ein Baseballspiel im Fernsehen angeschaut. «Nach 22 oder 23 Uhr», wird er später schreiben, «fließt der Verkehr auf den Autobahnen von Los Ange- les normalerweise recht flüssig, und die Durchschnittsgeschwindigkeit 2 Obwohl der Fall Rodney King der erste Fall dieser Art nur insofern ist, als hier zum ersten Mal Bilder zu Beweismitteln werden. So erwähnen Hiroshi Fukurai, Richard Krooth und Edgar W. Butler (1994, 73) die Fälle Scottsboro (1931) und Huey Newton (1968) ebenso wie eine Reihe von Prozessen, die in den 1980er-Jahren in Florida stattfanden und in denen Polizisten, die den Tod von Afroamerikanern zu verantworten hatten, für unschuldig erklärt wurden, was zu Demonstrationen führte, in deren Verlauf achtzehn Personen umkamen (vgl. auch Williams 1993.) 58 montage AV 25 /2 / 2016 bewegt sich zwischen 120 und 130 km/h. Das Problem ist, dass es nach ein paar Kilometern mit dieser Geschwindigkeit nicht lange dauert, bis dir 145 km/h wie 130 km/h vorkommen. Und ich fuhr wohl auf der Fahrspur, auf der die Fahrzeuge diese Geschwindigkeit schnell mal erreichen» (King/Spagnola 2012, 42f). Seine spontane Reaktion, den polizeilichen Befehl zu missachten, lässt sich durch die Tatsache erklären, dass er eine solche Begegnung mit der Polizei fürchten musste: Er war gerade nur auf Bewährung frei, nachdem er eine einjährige Haftstrafe abgebüßt hatte, zu der er wegen eines Überfalls auf einen Lebensmittelladen in Monterrey Park zwei Jahre zuvor verurteilt worden war. Zudem war er arbeitslos und hatte am darauffolgenden Montag einen Termin bei einer Arbeitsver- mittlungsstelle. Von dieser Vergangenheit indes wusste das Los Angeles Police Department (LAPD) zum Zeitpunkt des Zugriffs nichts. Während Bryant Allen und Freddie Helms der Aufforderung der Polizisten, den Wagen zu verlassen und sich auf den Bauch zu legen, unverzüglich Folge leisten, bleibt Rodney King am Steuer sitzen. Melanie Singer will ihn zum Aussteigen zwingen. Weil sie befürchtet, er könne bewaffnet sein, sieht sie sich veranlasst, die Pistole auf ihn zu richten, damit er sich endlich bewegt. Nun übernehmen die Beam- ten des LAPD die Initiative, insbesondere Sergeant Koon, der Melanie Singer auffordert, zurückzutreten, um selbst einzugreifen zu können. Koon, der von vier Beamten begleitet wird, konstatiert einen Wider- stand gegen die Staatsgewalt, greift nach seiner Elektroschockpistole (taser) und feuert zwei Salven auf King ab, die jeweils einen elektri- schen Schlag von mehreren zehntausend Volt verursachen. Nun will es der Zufall, dass sich genau gegenüber dem Parkplatz, auf dem der Wagen Rodney Kings zum Stehen kam, ein Wohnge- bäude befindet. Einer der Bewohner, George Holliday, war vom Lärm der Sirenen und dem Gebrüll der Polizei aufgeschreckt worden und auf seinen Balkon getreten. Da er ein bisschen zu weit weg ist, um gut sehen zu können, was dort vor sich geht, fällt ihm die Kamera ein, die ihm kürzlich geschenkt worden war, eine Handycam von Sony. Er zoomt so nah wie möglich an das Geschehen heran und filmt, was sich seinem Blick darbietet, nämlich die 56 Stockschläge, die auf die taser-Salven folgen. Zu jener Zeit gilt die Sony als die leistungsstärkste Amateurvideokamera; seit Mitte der 1980er-Jahre war sie zu einem erschwinglichen Preis auf dem Markt. Somit besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, dass die audiovisuelle Aufzeichnung einer Misshand- lung durch das LAPD von der Justiz als – allem Anschein nach unstrit- tiger – Beweis herangezogen werden kann. Delage: Der Fall Rodney King 59 Entsprach nun die Gewaltanwendung gegen Rodney King den Vorschriften, die die Beamten in solchen Situationen zu befolgen hat- ten, das heißt: Ließ sie sich dadurch rechtfertigen, dass er sich wäh- rend seiner Verhaftung auf eine Art und Weise verhalten hatte, die den Polizisten bedrohlich erscheinen konnte? Die drei Insassen des Wagens sind Afroamerikaner. Übergriffiges Verhalten des LAPD gegen solche ist durchaus keine Seltenheit, im Gegenteil, Vorfälle dieser Art werden regelmäßig von Organisationen angeprangert, die die afroamerikani- sche, aber auch die Latino-Community von Kalifornien repräsentieren. Niemals jedoch hatte die Polizeiführung sie verurteilt oder öffentlich ihr Ende gefordert. Die routinemäßige Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn scheint in einigen Fällen mit einem ebenso gewohn- heitsmäßigen, ja tief verinnerlichten Rassismus einherzugehen.3 Dieser drückt sich auch in den Gesprächen der Beamten Koon und Powell mit dem Wachhabenden in der Polizeidienststelle aus, die an diesem Abend aufgezeichnet wurden: 00:56 Uhr Sgt. Stacey C. Koon an die Dienststelle in Foothill: «…Wir haben gerade eine Gewaltmaßnahme der höchsten Stufe durchge- führt … wir haben den taser benutzt und gegen einen Verdächtigen einge- setzt, der vom CHP verfolgt wurde. Ganz großer Job!» 01:13 Uhr Powell und Wind zu einem Polizisten im Fußstreifendienst: «Ist eine Ewigkeit her, dass ich einen so ordentlich verprügelt habe!» 01:15 Uhr Fußstreife zu Powell und Wind: «Ach nein, nicht schon wieder … Warum hast du das gemacht … Ich dachte, ihr wart damit einverstanden, mal eine Zeit lang ruhig zu blei- ben … Was hat er getan?» 01:16 Uhr Powell und Wind zur Fußstreife: «Ich glaube, der hat schön sein Fett abbekommen … Mehrere Knochen- brüche nach … nach der Verfolgung …» Es scheint, als habe polizeilicher Gewaltmissbrauch dieser Art bereits zuvor Anlass für interne Diskussionen gegeben: Der diensthabende Wachtmann beklagt, seine Kollegen Powell und Wind hätten schon 3 Eines der Hauptargumente, mit denen die Polizei dem Rassismusvorwurf begegnet, bezieht sich auf die Kriminalitätsrate von Afroamerikanern und ihre durchschnittliche Gefährlichkeit im statistischen Vergleich. Anfang der 1990er-Jahre stellt diese Gruppe landesweit 45 Prozent der Insassen in staatlichen und föderalen Gefängnissen, obwohl sie nur zwischen 12 und 13 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht (Zahlen nach Ogletree/Prosser/Smith/Talley 1995, 13). 60 montage AV 25 /2 / 2016 wieder damit angefangen, obwohl sie doch versprochen hätten, sich ein wenig zurückzuhalten. Die verhaftete Person wird als ‹Viper› bezeich- net, die durch die erteilten Schläge ‹schön ihr Fett abbekommen› habe, lauter dehumanisierende Begriffe, die aus den dunkelsten Abgrün- den des anti-schwarzen Rassismus in den USA stammen. Gleichzei- tig zeigt sich eine gewisse Autorisierung und Zustimmung durch die Führungsebene, maskiert dieser Habitus seine Gewalttätigkeit doch so selbstverständlich hinter der Alltäglichkeit eines ganz gewöhnlichen Zugriffs auf eine auf frischer Tat ertappte Person. Wie lauten eigentlich die diesbezüglichen Vorschriften genau? Sie sagen ausdrücklich: «Wenn ein vernünftiger Gebrauch physischer Gewalt sich auch in bestimmten Situationen, die anders nicht zu kon- trollieren wären, als notwendig erweist, so darf doch zu Gewaltmitteln ausschließlich dann gegriffen werden, wenn jede vernünftige Alterna- tive ausgeschöpft worden ist oder jegliche andere Maßnahme unter den gegebenen Umständen offensichtlich wirkungslos bleiben würde. Den Polizisten ist es erlaubt, Gewalt im Rahmen des Vernünftigen und Notwendigen anzuwenden, um andere oder sich selbst vor Angriffen und Verletzungen zu schützen.»4 Während Daryl Gates* seine Ermittlungen eher schleppend betrieb und die juristischen Prozesse ihren Lauf nahmen, hatte der Bürgermeister von Los Angeles, Tom Bradley, eine unabhängige Kommission eingesetzt, die unparteiisch und umfassend über die Strukturen und Vorgehensweisen des LAPD Bericht erstatten sollte, unter anderem über Rekrutierungspraktiken, Ausbildungsmethoden, interne Disziplin und den Umgang mit Bürgerbeschwerden. Bei der Durchsicht aller Nachrichten, die von Polizisten an 182 Tagen, von November 1989 bis März 1991, ausgetauscht wurden, fand die Kom- mission hunderte, die Gewalt gegen Afroamerikaner thematisierten, wie etwa folgende: «Fang ihn, schlag ihn und behandle ihn wie einen Hund …».5 In dem Bericht, den die Kommission vier Monate nach den Vorkommnissen, aber noch vor der ersten juristischen Untersu- chung verfasst hat, bezieht sie sich in ihrer Darstellung der Verhaftung Rodney Kings auf die Videoaufzeichnung von George Holliday. Für den Vorsitzenden, Senator Warren Christopher, besteht kein Zweifel: 4 Reglement der Polizei von Los Angeles (LAPD), zitiert im Report of the Independent Commission on the Los Angeles Police Department (1991). Online einsehbar unter https://fr.scribd.com/doc/35440010/The-Christopher-Commission, S. 26. * [Anm.d.Übers.:] Der damalige Chef des LAPD. 5 Report of the Independent Commission, S. xi. Delage: Der Fall Rodney King 61 Dieses Dokument erlaube nicht nur, das Geschehen zu rekonstruie- ren, seine Existenz und seine Berücksichtigung im Verfahren würden einen Präzedenzfall schaffen: «Das Video, das zeigt, wie Rodney King zusammengeschlagen wird, […] hat die öffentliche Meinung dazu bewegt, höhere Ansprüche an die Evaluierung und die Reform jener Vorgehensweisen zu stellen, die einen Gewalteinsatz durch die Polizei beinhalten.» Das Bild als Beweis Die Polizei hatte sich indes geweigert, die Videokassette überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, sodass Holliday sie zur Station eines lokalen Fernsehsenders brachte, KTLA, wo die Aufnahmen schließlich gesen- det wurden. Wäre es bei dieser lokalen Ausstrahlung geblieben, hätte das Video zwar auch eine gewisse Wirkung entfalten können, aller- dings von eher bescheidenem Ausmaß. Nun aber interessierte sich ein Nachrichtensender dafür, dessen Zuschauerzahlen erst kürzlich auf- grund von Liveübertragungen aus dem ersten Golfkrieg in die Höhe geschnellt waren und der sich damit eine bis dato unerreichte Glaub- würdigkeit verdient hatte: Cable News Network (CNN) übernimmt das Video und sendet es in Dauerschleife, wodurch die Lokalmeldung plötzlich in die Breaking News katapultiert wird. Am 6. März folgen andere Sender, und es dauert nicht mehr lange, bis sich Daryl Gates zu der Ankündigung gezwungen sieht, die involvierten Polizisten könn- ten doch noch juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Nach Sichtung der Kassette und dem Sammeln erster Beweise reicht eine große Kommission am 11. März schließlich eine Anklageschrift gegen die vier Polizisten ein. Der Prozess, der nun vorbereitet wird, verzögert sich zunächst. Es war nämlich entschieden worden, ihn nicht am Ort des Gesche- hens stattfinden zu lassen, sondern im konservativen Bezirk von Simi Valley – mit einem mehrheitlich weißen Geschworenengericht. Als Hauptgrund hierfür wird die Erregung angeführt, die das Video in der Öffentlichkeit und dementsprechend unter den Geschworenen bereits verursacht hat und weiter verursachen könnte. «In diesem Entschluss- schreiben», schreibt Louis-Georges Schwartz, «üben sich die Richter Klein, Danielson, Crowley und Heinz vom zweiten Berufungsgericht des Bundesstaats Kalifornien in einer Rhetorik, die nach einer Vor- warnung klingt. Sie schreiben, die Ausstrahlung der Kassette habe ‹sofort zu starken Protesten in der Region von Los Angeles geführt, so heftig und überwältigt sind die Reaktionen auf die Sichtung des 62 montage AV 25 /2 / 2016 Videos ausgefallen› (Powell v. Superior Court)» (Schwartz 2009, 116). Angeblich störte die Richter, dass die Medien aus der emotionalen Wirkung des Videos Profit schlugen. Wahrscheinlich fürchteten sie – und damit hatten sie ganz Recht – die realitätsstiftende Kraft eines öffentlich vorgeführten Bewegtbildes. Die Anhörungen beginnen Anfang März 1992.6 Der Anklageführer, Terry White, ein Afroamerikaner, stellt von Anfang an die Videokas- sette Hollidays ins Zentrum seiner Rede. Er lässt sie in voller Länge vorführen. Zum ersten Mal sieht sich ein Geschworenengericht mit dem kommunikativen Vermögen eines Films als wichtigstem Aus- gangspunkt konfrontiert.7 Was ist der schwierigere Weg, um sich eine Meinung zu bilden? Der Abgleich der Aussagen im Zeugenstand oder die Sichtung eines Films? Und wenn die Anklage viel Lärm um das Video macht, wie verhält sich dann die Verteidigung? Sie steht der Anklage in nichts nach und antwortet mit einer peniblen Gegenlek- türe sowohl der Bilder, deren Ablauf sie häufig anhält, um sie im Still- stand zu fixieren, als auch aller anderen Dokumente, die als Beweise und Mittel einer narrativen Rekonstruktion vorgelegt wurden. Dies führt sie zu radikal verschiedenen Interpretationen. Zunächst beschäftigt sich die Nacherzählung der Geschehnisse mit dem Verhalten von Rodney King während seiner Verhaftung. Man hat ihn für den Prozess gegen die vier Polizisten des LAPD nicht als Zeugen vorgeladen, wodurch ein Gegenverhör durch die Anwälte der Verteidigung verhindert wird und somit deren Möglichkeit, an Kings nicht ganz fleckenlose Justizakte zu erinnern oder seinen alkoholisier- ten Zustand zur Tatzeit ins Feld zu führen. Dennoch war es natürlich unumgänglich, zunächst einmal herauszufinden, wie er reagierte, als die ersten Ordnungskräfte ihn anhielten. In diesem Zusammenhang fällt für die Anklage besonders die Zeu- genaussage Melanie Singers ins Gewicht. Staatsanwalt White befragt sie zunächst zu ihrer eigenen Wahrnehmung von Kings Verhalten – wohl wissend, dass sie sich, während sie ihn dazu aufforderte, aus dem Wagen zu steigen, sich umzudrehen und die Hände auf das Dach zu legen, in einer ungünstigen Position befand, um seinen Gesichtsausdruck sehen zu können oder seine Bewegungen vorauszuahnen. King gehorcht 6 Folgende Beamte des LAPD werden angeklagt: Stacey C. Koon, 41 Jahre alt, Laurence M. Powell, 29, Theodore J. Briseno, 39, und Timothy E. Wind, 31. 7 Zur Frage, welche Konsequenzen der Fall Rodney King für die Re-Evaluierung der Funktion des Geschworenengerichts als demokratische Instanz in den USA nahelegt, vgl. Smith 1994. Delage: Der Fall Rodney King 63 dem Befehl nur halb, zeigt mit dem Finger auf den Helikopter, der über dem Gesche- hen kreist, scheint etwas zu den umstehen- den Polizisten sagen zu wollen und deutet ein Lächeln an. Singer gibt zu Protokoll, sie habe ihn erneut dazu aufgefordert, sich hinzulegen und die Hände auf dem Boden zu halten. Dann habe Powell eingegriffen. Für Singer habe überhaupt kein Grund bestanden, King einen Schlag gegen den Kopf zu versetzen.8 Powells Anwalt Michael Stone bezieht sich daraufhin auf eine vor Prozessbeginn gemachte Aussage Melanie Singers und erkennt sogar die Tatsache an, dass ihre Analyse der Situation seither unverändert geblieben ist. Dennoch versucht er jetzt, sie zu verunsichern, indem er ihr ein Foto von Rodney King kurz nach dessen Einlieferung ins Krankenhaus vorlegt: 1 Rodney King, drei Tage nach- MICHAEL STONE: Gut, in ihrer damaligen Zeugenaussage haben Sie be- dem er zusam- mengeschlagen schrieben – und Sie haben diese Beschreibung soeben wiederholt –, wurde. Eine von dass Rodney Kings Haut vom Ohr bis zum Kinn aufgeschlitzt war, ist drei Aufnahmen, dies korrekt? die während des SINGER: Ja. Prozesses gegen die vier Beamten STONE: Meinen Sie diese Naht [er zeigt auf die im Krankenhaus gemachte Fo- des LAPD in Simi tografie von Kings Gesicht], die man hier auf dem Foto sieht? Valley/Kalifor- SINGER: Wie bitte, Herr Anwalt? Nein, Herr Anwalt. nien von der STONE: Sieht das hier auf dem Foto aufgeschlitzt aus? Anklage als Be- weismittel prä- SINGER: Nein, Herr Anwalt. sentiert wurden. STONE: Haben Sie hierfür eine Erklärung? © Associated SINGER: Ich habe gesehen, was ich gesehen habe, Herr Anwalt. Press, 1991. Es ist bemerkenswert, wie Melanie Singer sich weigert, über die Foto- grafie zu diskutieren, und Stones Interpretation die Tatsachen gegen- überstellt, die sie mit eigenen Augen gesehen hat. Als würde sie auf die ‹Objektivität› der Aufnahme mit ihrer Subjektivität antworten, das heißt, mit der Subjektivität einer Beamtin in Ausübung ihres Berufs: «Ich habe gesehen, was ich gesehen habe». Aber die Taktik Stones 8 Sämtliche Auszüge aus den Prozessprotokollen entstammen Linder 2001. 64 montage AV 25 /2 / 2016 könnte sich bei späteren Verhören als durchaus erfolgreich erweisen: Wenn es ihm nämlich gelänge, eine Differenz in der Art und Weise aufzuspüren, wie die Ereignisse von den Protagonisten zum Tatzeit- punkt wahrgenommen wurden und wie sie nun im Bild erscheinen. Würde nämlich ein Kronzeuge der Anklage eine solche Abweichung feststellen, würde dies einen Weg für die Verteidigung eröffnen, das Video Hollidays in Zweifel zu ziehen. Zu dieser ersten Schwierigkeit gesellt sich eine zweite, viel her- kömmlichere: Angesichts der symbolischen Autorität, die die Beamten des LAPD vor einem Geschworenengericht genießen, welches sich aus amerikanischen Durchschnittsbürgern zusammensetzt, ist es für die Zeugen unbedingt erforderlich, möglichst überzeugend zu wirken, angefangen bei ihrer Körpersprache und ihrer verbalen Ausdrucksfä- higkeit. Um es vorsichtig auszudrücken: Der erste der beiden Beifah- rer, die in den Zeugenstand gerufen werden, ist in puncto Eloquenz und Haltung alles andere als brillant. Der widersprüchliche Gebrauch des Videos Während der Vorbereitung der Nürnberger Prozesse hatte der Anwalt Telford Taylor ein Memorandum an den Hauptankläger Robert H. Jackson adressiert. Angesichts der Tatsache, dass hier zum ersten Mal, zumindest in solch bedeutendem Ausmaß, Bilder als Beweismittel gegen die Angeklagten eingesetzt werden sollten, äußerte er darin einige Gedanken zur Frage der Zeugenschaft: Selbstverständlich ist die Aussage eines Zeugen stets angreifbar, dies gilt jedoch gleichermaßen für die Zeugenschaft eines Dokuments. Ein Doku- ment kann nicht sprechen und kann somit nicht in einem Gegenverhör auf die Probe gestellt werden, gleichwohl lässt es sich auf eine andere Art und Weise angreifen – es kann von den Zeugen, anderen Dokumenten oder jedwedem sonstigen Beweis erläutert und untergraben oder es kann ihm widersprochen werden. (Taylor, 1945) Eben dies geschah in Simi V alley, als die Anwälte der Polizisten uner- warteterweise beschlossen, das Frage-Antwort-Spiel mit ihren Man- danten mit der Vorführung von Hollidays Videoaufzeichnung zu kom- binieren. Staatsanwalt White hatte das Video in voller Länge gezeigt, ohne jegliche Unterbrechung. Die Verteidigung hingegen entschied sich dafür, mit Ausschnitten zu arbeiten, vor allem aber mit Standbil- dern. Mag es bei Schriftstücken legitim erscheinen, sie nur auszugsweise Delage: Der Fall Rodney King 65 2 Ein Rechtsan- walt weist auf ein Detail eines Standbildes hin, das aus der Video- aufzeichnung der Misshand- lung Rodney Kings entnom- men wurde. Das Video wird im Gerichtssaal von Simi Valley auf einem Fern- sehbildschirm gezeigt. © Joe Kennedy / Los Angeles Times, 1992. zu lesen, ohne dass dies das Dokument in seiner Gesamtheit verändern würde, verhält es sich bei einem Film ganz anders. Tatsächlich wurde in der amerikanischen Rechtsprechung in erster Linie auf Fotogra- fien als mögliche Beweise zurückgegriffen. Der Einsatz von Bewegt- bildern taucht erst spät auf, vor allem aber ist er sekundär, das heißt, er findet nur dann statt, wenn die Fotografie nicht ausreicht und nur die Bewegung des Films einen spezifischen Beitrag zum Verständnis des zu beurteilenden Faktums leistet. Dann aber muss man das Bild in Bewegung betrachten, nicht etwa ein herausgelöstes, angehaltenes Bild: Angehalten, und eben nicht festgehalten, denn es handelt sich ja nur um ein Vierundzwanzigstel (oder, bei Video, ein Fünfundzwan- zigstel), das heißt in den meisten Fällen: um ein subliminales Bild, das keine legale Existenz hat.9 Jedenfalls lenkt Darryl Mounger, Anwalt des Angeklagten Stacey Koon, die Aufmerksamkeit zunächst auf die Frage, wie die Mandanten der Verteidigung die Körpersprache und die Gesten Rodney Kings wahrgenommen haben. Dabei greift er auf das Video zurück. Als erstes muss er den Geschworenen einige Begriffe erläutern, die die Polizisten bei ihrem Wortwechsel mit King verwendet haben, etwa ‹buffed out› oder ‹thrown off›. 9 Das Video von Holliday ist eine Kassette in einem Amateurformat mit niedriger Auflösung. Die Digitalisierung steht damals noch an ihren Anfängen und ein Standbild hat sehr schlechte Qualität. Der Ton ist äußerst mittelmäßig, insbesondere angesichts der Entfernung, aus der Holliday das Geschehen aufnahm. 66 montage AV 25 /2 / 2016 Der Verteidiger hat dabei ein taktisches Interesse: Sind die Worte der Polizisten schwer zu interpretieren? Er erläutert sie und zeigt dabei gleichzeitig, wie schwierig es für die Polizisten gewesen sein muss, das Verhalten Kings im Eifer des Gefechts richtig zu beurteilen. Anschlie- ßend jedoch nehmen die Aussagen Koons eine etwas andere Wendung. Er erzählt nämlich, King habe eine Art Miauen von sich gegeben, das sie misstrauisch werden ließ und ihre Gewaltanwendung letztlich ver- anlasste. Just in dem Moment aber, als Koon eine animalische Meta- pher gebraucht, die der offen rassistischen Wortwahl in der Kommu- nikation mit der Polizeidienststelle ähnelt, spielt der Anwalt plötzlich ohne Vorwarnung das Video ab, wie um die Aussage seines Mandanten zu illustrieren – ja er lässt ihn sein Argument sogar wiederholen: Es habe sich also, erklärt Koon der Zuhörerschaft, durchaus um einen angemessenen und kontrollierten Einsatz von Gewalt gehandelt. Er entsprach der Politik und den Verhaltensnormen des LAPD sowie den Grundsätzen ihrer Ausbildung. Der Anwalt treibt seine Beweisführung geschickt voran und setzt das Video so ein, als handele es sich dabei um ein Minutenprotokoll des Ablaufs von Kings Verhaftung. Dennoch weiß Mounger natürlich, dass die Bilder eine ununterbrochene Gewaltanwendung zeigen, die die Geschworenen zwangsläufig beeindrucken muss und sich wohl stärker in ihr Gedächtnis einbrennen wird als die Erzählungen des Polizisten. Er beschließt also, Koon über die Bilder selbst zu befragen, was Staatsanwalt Terry White erfolglos zu kontern versucht. Ein anderer Polizist, Laurence Powell, erläutert sein Verhalten gegenüber King auf ähnliche Weise: «Ich hatte panische Angst um mein Leben.» Der Experte wiederum, den die Verteidiger der Polizis- ten heranziehen – Sergeant Charles L. Duke – scheint zunächst skep- 3 tisch, inwieweit das Video der Wahrheitsfindung dienlich sein könne; es stelle keinesfalls einen Beweis für die Schuld der Angeklagten dar. Insgesamt wurde das Video vor allem zur Klärung der Frage herangezogen, ob die Gewaltanwendung gegen Rodney King eine notwendige Folge seines Verhaltens und eines erkennbaren Gefährdungspotenzials gewesen sei. Es geht also nicht um die poli- zeiliche Gewalt als solche, sondern um den Ablauf der Verhaftung, um die Sezierung des Geschehens in Sekundenabschnitte, wie sie das Bewegtbild erlaubt. Ganz so, wie Telford Delage: Der Fall Rodney King 67 Taylor es vorausgesehen hatte, wird das Video zum Gegenstand eines Streits zwi- schen zwei Parteien, die um die Deutungs- hoheit darüber ringen. Als Anklageführer White am Ende des Prozesses begreift, dass es den Polizisten gelungen ist, sich das Video anzueignen und ihrer Interpretation zu unterwerfen, als ihre Leugnungen ihn ver- zweifeln lassen, versucht er, die Oberhand zurückzugewinnen: Er beharrt darauf, den Beweis an sich zu betrachten, als etwas, das über den Argumenten der einen wie der anderen steht, das sich mit absoluter Evidenz behauptet, ohne möglichen Widerspruch, als unparteiischer Dritter.10 STAATSANWALT WHITE: Wir sind in Besitz der Videokassette und diese Videokassette zeigt mit absoluter Klarheit, was in jener Nacht geschehen ist, und das ist etwas, was nicht geleugnet werden kann. Für den Staatsanwalt besteht kein Zweifel – es handelt sich hier um eine objektive Tat- sache: Powells Brutalität ist unnötig, unver- nünftig und hört selbst dann nicht auf, als King regungslos am Boden liegt. Koon ist für die von ihm erteilten Befehle verantwortlich, darin liegt seine Hauptschuld.11 Außerdem hat er selbst den taser benutzt und Stock- schläge ausgeteilt. Dasselbe gilt für Wind. Briseno wiederum hat zwar nur ein einziges 4 10 Bill Nichols (1995, 33) betont zu Recht: «Bilder, ob in Originalgeschwindigkeit, Zeitlupe, oder als Standbild, können […] dabei helfen, die narrative Darstellung eines Geschehens zu unterminieren. [Aber] Hollidays Videokassette ist Rohmaterial […] Es spricht nicht für sich selbst.» 11 Terry White befindet, dass derjenige, der einem Verbrechen beiwohnt, dieselbe Verantwortung trägt wie derjenige, der es verübt: «Wir haben vorhin kurz über Beihilfe und Mittäterschaft gesprochen, und über einen Beihelfer und einen Mittäter, deren Handeln man ebenso als Verbrechen betrachten sollte wie das Handeln desjenigen, der die Tat aktiv und unmittelbar begeht.» 68 montage AV 25 /2 / 2016 Mal zugeschlagen, ist aber nichtsdestotrotz schuldig.12 Für den Staatsan- walt «muss man kein Experte sein, um sich dieses Video anzusehen und daraufhin zu sagen: Das geht nicht. Das ist böse. Das ist kriminell …».13 Glaubte Terry White wirklich, das Video würde für sich selbst spre- chen und es sei deshalb unnötig, sich um seine Rezeptionsbedingun- gen zu kümmern? Sicher, der Staatsanwalt legt in seiner Wertschätzung des Videos eine recht positivistische Haltung an den Tag. Es ist aber vor allem so, dass dieses Dokument für ihn den Teil eines größeren Ganzen darstellt: Der polizeiliche Machtmissbrauch gegen Afroamerikaner hat eine lange Tradition und das Video Hollidays zeigt – endlich –, was bis dahin weder aufgezeichnet noch gezeigt worden war. Beweis oder Zeugnis? In einem Gespräch mit Bernard Stiegler äußert Jacques Derrida in Bezug auf das Video der Misshandlung Rodney Kings durch die Poli- zei folgende Gedanken: Das Gesetz hat diesen Film nicht für ein Zeugnis gehalten, im strengen und traditionellen Sinne des Wortes. Es ist ein Beweisstück, das es zu interpre- tieren gilt, ein Zeugnis aber konnte nur der Kameramann ablegen: Dieser junge Mann, der die Kamera hatte und der, als er in den Zeugenstand trat, zunächst seine Identität bekundete und dann, ohne gesetzlichen Vertreter in der ersten Person sprechend, mit lebhafter Stimme erklärte: «Ich schwö- re, die Wahrheit zu sagen …» Er hat also Zeugnis abgelegt (zumindest sollte er es tun) über das, was er nach bestem Wissen und Gewissen selbst gese- hen zu haben glaubte. Denn eine Kamera, ein unpersönliches technisches Dispositiv, konnte nicht als Zeuge dienen … (Derrida/Stiegler 1996, 105) Derridas Beobachtung ist insofern interessant, als sie zwei Fragestel- lungen vermischt, die in Wirklichkeit scharf getrennt sind. Bei der 12 Von den vier Angeklagten ist Theodore J. Briseno der einzige, der sich gegen seine Kollegen wendet und befindet, sie hätten «außer Kontrolle» gehandelt. 13 Die amerikanische Presse berichtet mit viel Empathie von diesem letzten Gesuch an die Geschworenen, vgl. etwa Mydans 1992. Zumindest für einen der Geschworenen, der nach Prozessende anonym interviewt wurde, hat «das Video seine Beweiskraft deshalb eingebüßt, weil King nicht als Belastungszeuge aufgetreten ist». Der Bürgermeister von Los Angeles hingegen, Tom Bradley, selbst Ex-Polizist, sagt: «Das Urteil der Geschworenen wird uns niemals daran hindern zu sehen, was wir auf diesem Video gesehen haben. Die Männer, die Rodney King geschlagen haben, sind es nicht wert, die Uniform der LAPD zu tragen.» (zit. n. Maydans 1992). Delage: Der Fall Rodney King 69 ersten, die streng juristischer Natur ist, geht es darum, die Authentizi- tät des Gegenstands zu verifizieren, der den Richtern vorgelegt wird, damit sie über seine Präsentation bei der öffentlichen Verhandlung entscheiden und ihn womöglich als Beweisstück anerkennen. Die Rechtsprechung zeigt, dass diese Eigenschaft etwa dann als erwiesen gilt, wenn eine Person unter Eid bestätigt, dass sie der Autor eines Films ist und dass die aufgenommenen Bilder wirklichkeitsgetreu und exakt wiedergeben, was sie als Augenzeuge, Handelnder oder Opfer erlebt hat. Die Geschworenen fühlen sich wohler, wenn sie es dabei mit einem Profi – und dem dazugehörigen Ethos – zu tun haben. Und besonders dann, wenn dieser im Auftrag der Firma oder der Institution gehandelt hat, die ihn beschäftigt und deren guten Ruf (sowie den guten Ruf ihrer Mitarbeiter) sie leicht überprüfen können. Ist es dem Autor des Films nicht möglich, vor Gericht zu erscheinen, genügen auch eine Bescheinigung und eine eidesstattli- che Erklärung. Derridas zweite Beobachtung zielt auf die Definition des visuellen Dokuments selbst, das als Ergebnis eines technischen Aufnahmeverfah- rens Träger einer objektiven Wahrheit zu sein scheint: Man mag meinen, dass, wenn ein Zeuge in den Zeugenstand tritt und im eigenen Namen spricht, er dabei auch er selbst ist! Er spricht … Selbst wenn er nicht die Wahrheit sagt, selbst wenn er etwas vergisst, selbst wenn seine Aussage unvollständig und limitiert ist, so kann er doch zumindest wahrhaftig sein […]. Ich verpflichte mich dazu, keine Falschaussage zu ma- chen, aufrichtig zu sagen, was ich gesehen und gehört habe. Diese Wahrheit ist es, zu deren Aussage ich mich verpflichte. Es handelt sich also um Wahr- haftigkeit, und nicht um die objektive Wahrheit. (ibid., 111) Das Bild ist selbstverständlich eine Konstruktion, und sein Wahrheits- gehalt wird nur zum Teil von der Aufnahmetechnik bestimmt. Lässt sich eine Situation denken, in der ein einziges Bild in der Lage wäre, ein Ereignis nicht nur in seiner Faktizität, sondern auch in seiner per- spektivischen Pluralität vollständig zusammenzufassen? Trotz des langen Schlussplädoyers, das Terry White gegen die Poli- zisten des LAPD hält, fällt am 22. April 1992 das Urteil: Drei der vier Polizisten werden freigesprochen. Beim vierten, Theodore J. Briseno, sehen sich die Geschworenen nicht einmal in der Lage, einen Ankla- gepunkt festzumachen. 70 montage AV 25 /2 / 2016 Das Urteil stärkt paradoxerweise die Kraft des Bildes Kaum zwei Stunden später kommt es in Los Angeles zu Aufständen von nie gesehener Gewalttätigkeit, in deren Verlauf 53 Menschen sterben, mehr als 7000 Menschen verhaftet werden und ein materi- eller Schaden von über einer Milliarde Dollar entsteht. Zur viralen Verbreitung des Rodney-King-Videos kommen die Bilder der Aus- schreitungen hinzu, die auf allen Kanälen zirkulieren und die Präsident Bush von der Notwendigkeit überzeugen – oder ihn dazu zwingen –, höchstpersönlich im Fernsehen zu intervenieren. Am 30. April 1992 erklärt er, er habe das Justizministerium beauftragt, die Möglichkeit einer Klage gegen die Polizisten der LAPD auszuloten, mit dem Ziel, sie wegen der Verletzung der verfassungsmäßigen Bürgerrechte Rod- ney Kings zu belangen. Weil er auf das gefällte Urteil keinen Ein- fluss nehmen kann, hebt George Bush den Fall auf Bundesebene und erkennt damit öffentlich die anhaltende Diskriminierung von Afro- amerikanern an, selbst wenn er gleichzeitig die Gewaltreaktionen nach den Freisprüchen verurteilt. In seiner Erklärung bleibt Bush bei einer Darstellung des unmit- telbaren Geschehens, ohne es historisch zu perspektivieren. Die meis- ten Fernsehanstalten tun es ihm gleich – mit Ausnahme des Senders KNBC, der eine Verbindung zu früheren Ereignissen herstellt, indem er einige Bilder der Aufstände von Watts im Jahre 1965 ausstrahlt.14 Was Rodney King anbelangt, so empfiehlt ihm sein Anwalt, eine öffentli- che Erklärung abzugeben, und legt ihm einen zweiseitigen Text vor, den er selbst für ihn verfasst hat. Überwältigt von den Dimensionen, die sein Fall angenommen hat, beschränkt sich King darauf, immer wieder zu wiederholen: «Können wir alle miteinander auskommen?» Es findet ein zweiter Prozess auf Bundesebene statt, der mit einer Bestrafung der Beamten des LAPD endet. Auch wenn das Bild in die- ser zweiten Auseinandersetzung größeren Einfluss hatte, so konnte es dennoch nicht dem Schicksal entgehen, einen Platz in einem Narrativ zugewiesen zu bekommen, das sich auch aus anderen Dokumenten speiste – kurz, es fand etwas statt, das Mark Osiel (2006) eine «narrative Transaktion» nennt. Für diejenigen, die sich eine Meinung über den Fall nur über das Video selbst oder aus der Pressedebatte zu den Pro- zessen hatten bilden können, könnte es sogar einen gewissen pädago- gischen Wert besitzen zu erfahren, auf welche Art und Weise das Bild innerhalb des Gerichtssaals diskutiert worden ist. In diesem Sinne hat 14 Zur Verbindung von 1965 und 1992 vgl. Jacobs 2000. Delage: Der Fall Rodney King 71 der Reporter der Baltimore Sun am Tag vor Eröffnung des zweiten Pro- zesses zu Recht bemängelt, dass die Verhandlungen nicht gefilmt wür- den.15 Die Präsenz von Bildern im Gerichtssaal müsste eigentlich mit der filmischen Aufzeichnung der Sitzungen, in denen Videos gezeigt werden, korrelieren. Denn eine gefilmte Verhandlung hätte nicht nur archivarischen Wert, sondern würde auch eine bessere Vermittlung der durch die Geschworenen stellvertretend geführten öffentlichen Debatte erlauben, und zwar sowohl im Moment des Prozesses selbst als auch im Nachhinein. Die Versuche einer bewussten Desinformation hätten größere Schwierigkeiten, sich über eine genaue Analyse des Bildes hinwegzusetzen, wie geschickt ihre Täuschungsmanöver auch sein mochten. Und die Justiz könnte so in einer Situation, in der die Fernsehanstalten ihre Zuschauer solchen Manövern schutzlos ausset- zen, eine neue Rolle gewinnen.16 Die Polizisten des LAPD wiederum konnten diese Entwick- lung nicht ignorieren, sondern mussten zwangsläufig selbst Initiative ergreifen: Einer der maßgeblichen Reformvorschläge der Christopher Commission, die nach der Misshandlung Kings das LAPD untersucht hat, bestand darin, Ka- meras in den Streifenwagen zu installieren, wie Joel Rubin, Andrew Blan- kenstein und Scott Gold in Erinnerung rufen. Nachdem dies jahrelang hin- ausgezögert wurde, hat das Departement vor kurzem in einem Viertel seiner Fahrzeuge Kameras installiert und plant, in den kommenden Jahren auch den Rest seines Fuhrparks damit auszustatten. Die Kameras sollen nicht nur Beamte davor abschrecken, sich unangemessen zu verhalten, sondern auch dazu beitragen, Polizisten vor falschen Anschuldigungen zu schützen.17 Schlussfolgerungen Kommen wir auf den Positivismus von Staatsanwalt Terry White zurück. Sein Kardinalfehler hätte also darin bestanden, zu sehr darauf zu vertrauen, dass sich in Hollidays Video eine eindeutige Bedeutung 15 The Second Rodney King Trial. In: Baltimore Sun, 23. Februar 1993. Eine gute historiografische Zusammenfassung leistet Barin Martin (2007, 43–64). 16 Für eines von mehreren Beispielen, wie das Video in Schulklassen eingesetzt worden ist, vgl. Galligan 1994. 17 «Zwanzig Jahre nach den Gewaltakten gegen Rodney King funktioniert die LAPD heute anders. Nach den Misshandlungen Rodney Kings durch die Polizei, die damals gefilmt worden waren, hat das Departement gelernt, gründliche Videoanalysen einzuführen». Los Angeles Times, 3. März 2011. 72 montage AV 25 /2 / 2016 offenbare. Frank P. Tomasulo erinnert nicht ohne hämischen Unterton daran, dass dies auch die Reaktion der medienhistorischen Experten- runde gewesen ist, die sich im Rahmen der Society for Cinema Stu- dies versammelt hatten und während ihres Jahreskongresses 1992 vom Freispruch der LAPD-Beamten erfuhren. Es wurde ihnen eine Peti- tion zur Unterschrift vorgelegt, in der eine ablehnende Haltung zum Gerichtsurteil formuliert war, mit folgender Begründung: Das Urteil «widerspricht einem visuellen Beweis von eklatanter Schlagkraft – ein filmischer Beweis für die, insgesamt betrachtet, nicht gerechtfertigte Brutalität der Polizei» (Tomasulo 1996, 79). Um was es hier eigentlich geht und was hier als solches wahrgenommen wird, ist das Vermögen des Bildes, ein Ereignis zu bezeugen. Dieses Mal werden die Polizis- ten die Zeugen nicht ignorieren oder verunsichern können, denn der Beweis ist materiell und seine Verbreitung im Fernsehen garantiert, dass er Spuren hinterlässt. Man kann sich darüber streiten, seinen Inhalt aber nicht leugnen: Der Beweis liefert Material für eine Debatte. Und geleugnet haben ihn die Anwälte der Verteidigung und ihre Exper- ten – nach dem anfänglichen Versuch, den Beitrag des Bewegtbildes herunterzuspielen – auch keineswegs. Stattdessen haben sie ihn ins- trumentalisiert und schließlich vollständig mit ihren Kommentaren überlagert. Denn wenn eine Rede den Zuschauer bei der Betrachtung eines Films in keinem Moment loslässt, dann blockiert sie damit gewis- sermaßen seine Interpretationsfähigkeit, die nach der relativen Passivi- tät der Vorführsituation erst einmal einer gewissen Anlaufzeit bedarf. Die Aufstände, die dem Urteilsspruch folgten, haben diese Arroganz wieder eingeholt, und ihre Übertragung im Fernsehen hat schließlich den amerikanischen Präsidenten dazu bewogen, sich persönlich ein- zuschalten, zum Teil wohl aufgrund der Wirkung, die Hollidays Video auf ihn und seine Frau als entfernte Betrachter des Geschehens gehabt haben mag. Die Macht der Öffentlichkeit hat den Ball anschließend ins Lager der Polizei zurückgespielt, mit dem Vorschlag, ihre tägliche Arbeit von Überwachungskameras begleiten zu lassen. Doch hat die- ses technische Hilfsmittel, das bis heute noch kein einziges Mal den ausschlaggebenden Beweis bei der Untersuchung polizeilicher Miss- handlungen liefern konnte, zumindest die alltägliche Arbeitspraxis der Ordnungskräfte ein Stück weit bändigen können? Die tragischen Ereignisse seit dem Jahre 2012 – ohne strafrechtliche Konsequenzen für die Polizisten, die den Tod von Afroamerikanern zu verantworten haben – zeugen von einem Scheitern, sowohl der Prävention solcher Taten als auch im Umgang mit ihnen. Und doch ist eine der Maßnahmen, die Präsident Obama in die Wege geleitet Delage: Der Fall Rodney King 73 hat, direkt von den Vorschlägen der Christopher Commission von vor zwanzig Jahren inspiriert, nämlich die Ausrüstung der Polizei mit trag- baren Kameras.18 Dabei geht es neben der bloßen Anschaffung von Videotechnik vor allem auch darum, eine Annäherung von Polizei, Bürgerrechtsorganisationen und den Repräsentanten bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zu ermutigen – mit dem Ziel, die Folgen der Maßnahme gemeinsam zu überwachen. Das Bild würde demnach weder als Beweis noch als Bestätigung dienen, sondern als Vermittler zwischen Polizei und Bürgern, der die Einhaltung des Vertrags zur guten Regierungsführung garantiert, ohne auf die Mittlerfunktion der klassischen Medien zurückzugreifen. Die- ses Werkzeug, das die Perspektive einer Teilhabe eröffnet (vgl. Gunthert 2015), könnte sich als nützlich erweisen, falls man gleichzeitig Sorge dafür trägt, die Privatsphäre der betroffenen Personen und ihre sozia- len Beziehungen zu schützen sowie den virtuellen Raum der neuen Sozialsphären zu regulieren. Womit nicht die geringfügigste der lega- len Konsequenzen benannt ist, die sich aus den Fällen Rodney King bis Trayvon Martin ergibt: Fälle, in deren Verlauf einige Tatsachen ins helle Licht der Öffentlichkeit gerückt worden sind, die vielleicht nicht durch das wahrheitsbefördernde Vermögen des Bildes allein geklärt werden konnten, aber sicherlich von der Macht seiner Wirkung auf den Zuschauer profitiert haben. Aus dem Französischen von Julian Radlmaier Literatur Derrida, Jacques / Stiegler, Bernard (1996) Échographies de la télévision. Entreti- ens filmés. Paris: Galilée/INA. Fukurai, Hiroshi / Krooth, Richard / Butler, Edgar W. (1994) The Rodney King Beating Verdicts. In: The Los Angeles Riots. Lessons for the Urban Future. 18 Heute profitieren 32 Bundesstaaten von diesem Programm, auch wenn das LAPD mit einer Millionen US-Dollar an Zuwendungen im Jahre 2015 eines der am besten finanzierten bleibt. Das Body-Worn Camera Pilot Implementation Program, von der US-Regierung mit 55 Millionen Dollar ausgestattet, versteht sich als «Auftrag, Vertrauen und Transparenz zwischen der Anwendung des Gesetzes und der Bevölkerung, in deren Dienst sie steht, herzustellen». Zitiert nach: «Das Justizministerium gewährt mehr als 23 Millionen Dollar zur Finanzierung eines Pilotprogramms zur Verstärkung der Ordnungskräfte von 32 Staaten mit individuellen Mini-Kameras», Mitteilung des Department of Justice, 21. September 2015. 74 montage AV 25 /2 / 2016 Hg. v. Mark Baldessare, Edgar W. Butler, Peter A. Morrison & James A. Re- galado. Boulder/Colorado: Westview Press, S. 73–102. Galligan, Anne M. (1994) Using Courtroom Video in the Classroom. The Rodney King Case. In: Journal of Criminal Justice Education 5, S. 265–270. Gooding-Williams, Robert (Hg.) (1993) Reading Urban Uprising. New York: Routledge. Gunthert, André (2015) L’image partagée. La photographie numérique. Paris: Textuel. Jacobs, Ronald N. (2000) Race, Media and the Crisis of Civil Society. From Watts to Rodney King. Cambridge/UK: Cambridge University Press. King, Rodney / Spagnola, Lawrence J. (2012) The Riot Within. My Journey from Rebellion to Redemption. New York: HarperOne. Linder, Douglas O. (2001) The Trials of Los Angeles Police Officers in Con- nection with the Beating of Rodney King. Famous American Trials [http:// law2.umkc.edu/faculty/projects/ftrials/lapd/lapd.html (letzter Zugriff am 20.10.2016)]. 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